27.03.2005

ONLINE-HÄNDLER

Amazon erneut unter Datenschutz-Kritik

Der Online-Händler Amazon steht bereits seit Jahren in der Kritik der Datenschützer.

Was für Kunden wie auch Amazon selbst durchaus ein bequemer bis Umsatz bringender Vorteil sein kann, nämlich das Nachspüren der Aktivitäten der Kunden auf der Amazon-Website, löst bei Datenschützern enorme Bedenken aus.

So registriert und speichert der Online-Händler bei eingeloggten Kunden unter anderem alle Artikel, die dieser angesehen und gekauft hat, und nutzt die gesammelten Informationen dann beispielsweise dafür, seinen Kunden Vorschläge zu ähnlichen Artikeln zu machen.

Aufsehen erregte Amazon einst mit seinem umstrittenen Patent auf die "1-Click-Technologie". Damit können Stammkunden mit einem einzigen Mausklick einen Online-Kauf tätigen, ohne ihre Kreditkartendaten und sonstige Details zum wiederholten Mal eingeben zu müssen.

Zuletzt hat Amazon ein Patent auf eine Technologie erhalten, mit der der Online-Händler verfolgen kann, für wen der Kunde auf der Website Geschenke kauft.

Kontakt zu den Kundenwünschen

Für Amazon ist das Datensammeln ein Kundenservice, das die Beziehung zwischen Händler und Käufer wie beim jahrelange Einkauf beim Greißler um die Ecke auf eine persönlichere Ebene stellt. Generell sammle Amazon so viel Information wie möglich, damit der Anbieter das beste Feedback liefern könne, so Technikchef Werner Vogel.

Doch die Kombination dieser Informationen mit Kreditkartendaten ist für einige Datenschützer bereits nur mehr unwesentlich von der Big-Brother-Vision entfernt.

Amazon würde unaufhörlich neue Wege finden, um an persönliche Informationen seiner Kunden heranzukommen, meint etwa Chris Hoofnagle vom Electronic Privacy Information Center.

Derzeit finanziert Amazon auch die Website 43 Things, bei der User 43 Dinge angeben können, die sie in ihrem Leben erreichen wollen. Diese werden dann auf der Website angezeigt und mögliche passende User zueinander geführt.

Kritik an jüngstem Patent

Das jüngste Amazon-Patent, mit der die Vergabe von Geschenken verfolgt wird, löste nun erneut Kritik aus. Dabei werden unter anderem auch Alter und Vorlieben des Beschenkten aufgezeichnet.

Karen Coyle, Mitglied der Computer Professionals for Social Responsibility, befürchtet, dass die Technologie auch dazu verwendet werden kann, Infos über Kinder sammeln, was bis zum Alter von 13 Jahren in den USA gesetzlich limitiert ist.

Laut Amazon-Sprecher Craig Berman wurde die Technologie noch nicht eingesetzt, sie soll laut Angaben auch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Datenschützer sehen zwar durchaus auch Vorteile durch das Aufzeichnen der Suchanfragen bei Amazons Suchmaschine A9, da die Information auch zum Verbessern der Suchergebnisse nutzbar sind.

Zweifelhafte Investitionen

Allerdings erscheinen die dafür notwendigen enormen Investitionen bei Platz 41 der gebräuchlichsten US-Suchmaschinen [Nielsen/NetRatings] doch etwas hoch gegriffen und lassen Zweifel an dem an sich hehren Ziel aufkommen.

Laut A9-Chef Udi Manber gibt es derzeit keine Pläne, die Ergebnisse der Websuchen mit den Einkaufsgewohnheiten der Amazon-Kunden zu verknüpfen, obwohl sich die User da wie dort mit demselben Account einloggen können und die Daten anhand dessen auch gespeichert werden.