EuGH legt Leitlinien für Regulierer fest
Beim Zugang zum Netz des Ex-Monopolisten
Im Rechtsstreit über Gebühren für den Zugang zum Festnetz der Deutschen Telekom in Deutschland hat das höchste EU-Gericht Leitlinien für nationale Regulierungsbehörden aufgestellt.
Die Regulierer müssten frühere und künftige Kosten des Netzbetreibers berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof [EuGH] in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.
Das zum Vodafone-Konzern gehörende Telekomunternehmen Arcor hatte vor einem deutschen Gericht gegen die angeblich überhöhten DT-Gebühren für den Festnetzzugang geklagt.
Das Gericht wandte sich dann an den EuGH. Dieser äußerte sich nicht konkret zur Höhe der DT-Gebühren.
Der deutsche Breitbandmarkt wird nach Ansicht der Deutsche-Telekom-Wettbewerber weiter von Engpässen bei der Freischaltung von DSL-Anschlüssen behindert.
(dpa)