Keine Auskunft über Flugdaten
Ab kommendem Jahr müssen die "Passenger Name Records" [PNR] aller in die Vereinigten Staaten einreisenden Flugpassagiere an die US-Behörden weitergeleitet werden. Schon jetzt ist das System im Probebetrieb.
Die Informationen werden in der "Secure Flight"-Datenbank gesammelt und mit anderen staatlichen Datenbanken zur Identifikation "mutmaßlicher Terroristen" abgeglichen.
Doch offenbar stellt die Auswertung dieser Datenbanken für die Betreiber selbst ein großes Problem dar.
Kein Einblick gewährt
Das zeigte sich, als Passagiere von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen wollten und daher einen Antrag auf Aushebung ihrer gesammelten Daten bei der Behörde für Transportsicherheit [Transport Security Administration, TSA] stellten.
Statt eines Einblicks in die über sie gesammelten Infos bekamen sie nur die Antwort, man hätte nicht die Kapazität für die Durchführung einer solchen Suche.
Aus für CAPPS II wegen Datenschutzbedenken
"Secure Flight" ist bereits der zweite Anlauf für ein solches
Flugdatensystem. Das vorherige System CAPPS II [Computer Assisted
Passenger Prescreening System II] musste wegen der Häufigkeit der
Fehlalarme eingestampft werden.
Testphase mit US-Passagierdaten
Für eine erste Testphase mussten Fluglinien, die Inlandsflüge anbieten, alle im Monat Juni 2004 gesammelten Daten von ihren Passagieren der TSA übergeben.
Nach dem Freedom of Information Act [FOIA] und dem Privacy Act haben die Passagiere aber ein Auskunftsrecht, welche Daten über sie gesammelt wurden.
Nachdem Hunderte Amerikaner von diesem Recht Gebrauch machten, musste die zuständige Behörde zugeben, dass es ihnen nicht bzw. nur unter erheblichem Aufwand möglich ist, diese der Datenbank zu entlocken.
Man benötige zusätzliche Informationen wie, welche Fluglinie benutzt wurde, das Datum des Fluges und die Telefonnummer des Anfragenden, so die TSA - alles Daten, die eigentlich ausgehoben werden sollten.
Selbst Speisewunsch wird gelistet
Typischerweise enthalten die Passagierdaten Angaben über Namen,
Abflugs- und Zielort, Flugzeit, Flugdauer, Sitzplatz, Reisebüro und
Zahlungsweise für das Ticket. Sie können auch die
Kreditkartennummer, Reiseplan, Adresse, Telefonnummer und
Speisenbestellungen enthalten.
Ab Anfang 2006 in Betrieb
"Die TSA befolgt die Gesetzesbestimmungen nicht," kritisiert der Anwalt der Bürgerrechtsorganisation EFF [Electronic Frontier Foundation], Matt Zimmerman. "Obwohl das Gesetz klare Verpflichtungen betreff der Suche vorgibt, will die TSA sich diese Mühe offenbar nicht antun."
"Es ist schon schlimm genug, dass das 'Secure Flight'-System wiederholt dabei versagt hat, die Flugsicherheit zu erhöhen. Das ist aber keine Entschuldigung dafür, dass den Passagieren nicht Auskunft über ihre privaten Daten, die für den Test benutzt wurden, gegeben wird", so Zimmerman weiter.
Spätestens 2006 wollen die US-Behörden 1,8 Millionen Passagiere pro Tag dem "Secure Flight"-Abgleich unterziehen.