21.10.2005

EU-WEIT

Datenschützer gegen Datenspeicherpflicht

Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten haben sich ablehnend zu den EU-Plänen einer Vorratsspeicherung von Telekom-Daten [Data Retention] geäußert.

Eine verpflichtende Speicherung von Mobilfunk- und Internetdaten greife in das unverletzliche Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein, teilte das Gremium nach einer Sondersitzung in Brüssel mit. Die EU-Datenschützer bezweifeln, dass die Terrorismusbekämpfung als Rechtfertigung für die EU-Pläne überzeugend ist.

Premiere als Ermittler

Jede Einschränkung des Rechts auf vertrauliche Kommunikation "darf nur auf Grund einer dringenden Notwendigkeit erfolgen, sie sollte nur in Ausnahmefällen gestattet sein und sie muss angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen.

Die Anbieter von Telekom- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", gab der Vorsitzende der EU-Datenschutzgruppe, Peter Schaar, zu bedenken.

Das Argument der Terrorbekämpfung sei insbesondere in Hinblick auf die vorgeschlagenen Fristen fraglich. Es gebe auch andere Methoden, die weniger stark in die Privatsphäre eingreifen. Als Beispiel nannte Schaar das so genannte "Quickfreeze-Verfahren", bei dem der Serviceprovider nur in begründeten Einzelfällen und auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden die Kommunikationsdaten speichern muss.