25.07.1999

NET RECHT

Bildquelle: PhotoDisc

Markenrecht oder Gaunerei

Eine neue Serie von Abmahnungen wegen der angeblich unerlaubten Verwendung eines geschützten Markennamens sorgt in der InternetCommunity für Aufregung. Zahlreiche kleinere deutsche Internet Provider erhielten eine Abmahnung, weil sie auf ihren Websites das Wort "Webspace" verwendet hatten.

Der Münchener Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth - so berichten deutsche Medien - erklärte im Namen seines Mandanten, Klaus Thielker aus Lünen, daß der Begriff "webspace" als Wortmarke beim deutschen Patenamt am 7.6.1999 eingetragen worden sei und nicht ohne Genehmigung verwendet werden dürfe.

Mit dem Schreiben flatterte den Betroffenen auch gleich eine Rechnung von bis zu 9000 ATS ins Haus.

Markengrabbing nimmt überhand

Auf die glorreiche Idee, sich diverse Wortkombinationen, die mit "Web..." beginnen, schützen zu lassen, sind inzwischen viele gekommen.

Die Anmeldungen und Neuregistrierungen bei den Marken- und Patentämtern sind tatsächlich in auffälligen Zahlen nach oben gestiegen.

Recht oder Schikane?

Diese Frage stellt sich Thorsten Haßiepen, Mitinitiator des neuen Site Markengrabbing.de. Dort heisst es: "In jüngster Zeit waren ähnliche Mahnverfahren zu den geschützten Marken "explorer" und "site promotion" eingeleitet worden. Der Verdacht drängt sich auf, dass es bei diesen Mahnverfahren nicht in erster Linie um den Schutz einer Marke geht, sondern um das Kassieren von Mahn- oder Lizenzgebühren."

Kritisiert wird auch, dass das Deutsche Patent- und Markenamt zuwenig Problembewusstsein für derartiges Markengrabbing zeigt. So wurden angeblich auch die Begriffe "Cyberengine", "Handy", "Internethai", "NET", "Webart", "Weblive" und "Freudenhaus" als Marken registriert.