Weiter Kritik an Datenschutznovelle

21.05.2008

Die Begutachtungsfrist zur Novelle des Datenschutzgesetzes [DSG] ist am Mittwoch verstrichen. Datenschützer sprechen von einem "Entwurf der verlorenen Chancen". Zur Einführung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben gibt es gemischte Reaktionen.

Die ARGE Daten empfiehlt in einer Stellungnahme eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Als "besonders problematisch" sehen die Datenschützer die neuen erleichterten Video-Überwachungsbestimmungen für Privatpersonen. Diese seien im Entwurf teils "fehlerhaft umgesetzt", lautet die Kritik.

Weiters ist die Rede von einer Überfülle von Ermächtigungen: "Die Hauszufahrt des Nachbarn, der Schanigarten des Konkurrenten, jede Kamera in Fußgängerzonen, selbst Kameras in Diskotheken oder Cafes, in Bussen, U-Bahnen oder Eisenbahnzügen wären nach dieser Bestimmung völlig voraussetzungsfrei zulässig."

Der Entwurf zur Novelle des Datenschutzgesetzes führt auch das Konzept einer zentralen Datenbank aller genehmigten privaten Videoüberwachungsanlagen ein. Bei Bedarf soll die Polizei auf die Daten aus diesen Anlagen zugreifen dürfen.

Grundrechtslücken

Auch eine Reihe von Grundrechtslücken ortet die ARGE Daten und fordert deren Sanierung. So sollte etwa ein Beweisverwertungsverbot vor Gericht und vor Verwaltungsbehörden von rechtswidrig erhaltenen Daten geprüft werden.

Ein anderer Punkt betrifft die parlamentarische Arbeit: "Immer wieder kommt es zu Eingriffen in die Grundrechte unbescholtener Bürger, weil deren Daten ohne ihre Zustimmung in parlamentarischen Anfragen zitiert werden", heißt es in der Stellungnahme. Die ARGE Daten regt daher an, für Gerichte, den Nationalrat, den Bundesrat und die Landtage ausreichende moderne Datenschutzgarantien zu verabschieden.

Informationspflicht gefordert

Für die Grünen löst die Novelle zum Datenschutzgesetz die bestehenden Probleme nicht. Justizsprecher Albert Steinhauser sprach in einer Aussendung am Mittwoch von mehr Fragen, die offen blieben als beantwortet würden.

Als Beispiel nannte er die jüngste Affäre um den Verlust von Häftlingsdaten im Strafvollzug. Steinhauser verlangt eine eine ausdrückliche Informationspflicht und klare Schadenersatzregelungen für den Datenverarbeiter und jene, die die Daten weitergeben haben.

Proteste von ÖVP-Ministerien

Einen kollektiven Aufschrei gab es von den ÖVP-Ministerien bezüglich der geplanten Erleichterung der Weitergabe "sensibler Daten", etwa an einen Untersuchungsausschuss. Ein solcher staatlicher Eingriff in das Datenschutzrecht sei nicht menschenrechtskonform, lauteten die fast identen Erststellungnahmen.

Konkret will der Entwurf die parlamentarische Kontrolle mit der Amtshilfe gleichstellen, was für die Hausjuristen in den Ressorts aus mehreren Gründen nicht möglich sei. Die angedachten Änderungen werden überall "mit Entschiedenheit abgelehnt".

Datenschutzbeauftragter in Betrieben

Gemischte Reaktionen gibt es zur Einführung eines Datenschutzbeauftragten in Betrieben. Das Sozialministerium begrüßt diese Maßnahme, merkt aber an, dass diese aus "konsumentenpolitischer Sicht zu kurz gegriffen" sei. Nicht nur Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sollten überwacht werden.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst [GÖD] fordert in ihrer Stellungnahme die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten auch für Bundesstellen, die in den Geltungsbereich des Bundes-Personalvertretungsgesetzes fallen. Das ist derzeit nicht vorgesehen.

Als "nicht notwendig" beurteilt hingegen der Gemeindebund den Datenschutzbeauftragten. Die Bestimmung dazu sei "sehr ausufernd" und beinhalte einen hohen wirtschaftlichen Aufwand für die Inhaber von Betrieben.

Telekom Austria protestiert

Protest, dass Datenschutz künftig nur noch natürlichen und nicht mehr juristischen Personen zukommen soll, kommt von der Telekom Austria.

Für Unternehmen bestehe dadurch kein ausreichender Rechtsschutz mehr, heißt es in der Stellungnahme. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sei in den Materiengesetzen nur unzureichend geregelt.

(APA)