Rücktrittsrecht bei Finanzgeschäften im Netz
Bei Finanzgeschäften über Internet und Telefon soll es nach dem Willen der Europäischen Kommission für Verbraucher in der EU grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 bis 30 Tagen geben. Das sieht eine geänderte Vorlage für die sogenannte Fernabsatz-Richtlinie vor, die heute in Brüssel vorgelegt wurde.
Mit der Einführung eines kostenlosen Rücktrittsrechtes kommt die Kommission im Mai geäusserten Bedenken des Europaparlamentes entgegen. Wie lange ein Verbraucher einen über das Datennetz oder das Telefon geschlossenen Kreditvertrag nachträglich kippen kann, sollen innerhalb der vorgegebenen Frist von 14 bis 30 Tagen die einzelnen EU-Staaten bei der Umsetzung in nationales Recht festlegen können.
Ausnahmen soll es für Angebote wie Devisengeschäfte oder bestimmte kurzfristige Produkte geben, bei denen ein Rücktritt nicht möglich sein wird.
Österreichisches Gesetz
Erst am 13. Juli hat der Nationalrat das österreichische Fernabsatzgesetz, mit dem der Konsumentenschutz bei Geschäftsabschlüssen im Internet auf neue Beine gestellt wird, beschlossen. Einer der Kernpunkte dieses Gesetzes ist das Rücktrittsrecht für Verbraucher - allerdings nicht bei Finanzgeschäften. Die sind nämlich vom Schutzbereich des Gesetzes ausgenommen, was der derzeitigen Fassung der EU-Richtlinie entspricht.
Die Novellierung der EU-Richtlinie wird daher eine Änderung des eben beschlossenen Gesetzes nach sich ziehen.