29.05.2000

OHROPAX RAUS

Bildquelle: orf-on

EU-Abhörrichtlinien verabschiedet

Die Justizminister der EU-Mitgliedsländer haben heute am Rande der Ratstagung in Brüssel ein Abkommen unterzeichnet, das "den Informationsaustausch und die Vernetzung bei Ermittlungen vereinfachen" soll.

In der Praxis werden damit den "ermächtigten Behörden" Freiheiten zum grenzüberschreitenden Abhören eingeräumt, die in der Geschichte der modernen Kommunikation wohl einmalig sind - und das gegen den Willen des EU-Parlaments.

Grenzenloses Europa

Das Rechtshilfeabkommen, das jetzt von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden muss, enthält Regelungen für die Einvernahme von Zeugen per Video- oder Telefonkonferenz, grenzüberschreitende Ermittlungsgruppen und das grenzüberschreitende Abhören.

Diese "Überwachung von Personen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten oder mit deren technischer Hilfe" [Paragraf 18] wurde vom EU-Parlament abgelehnt - allerdings ohne Folgen, da seine Zustimmung nicht nötig ist.

Lauschen nur nach außen

Die EU-Innenminister haben heute auch eine Verpflichtung abgegeben, dass sie keine Wirtschaftsspionage gegeneinander betreiben werden.

In der Diskussion über das hauptsächlich von den USA betriebene Abhörnetzwerk Echelon beschlossen sie, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis Ende des Jahres eine Studie über vorbeugende Maßnahmen gegen Wirtschaftsspionage anfertigen soll.

Sie soll auch aufzeigen, welche Möglichkeiten des Abhörschutzes und der Verschlüsselung gegeben sind. Die legalen Abhörmöglichkeiten der Mitgliedsländer sollen dabei nicht eingeschränkt werden, hieß es auf der Tagung.

Surferschutz

Die Minister haben zudem ein "Maßnahmenpaket gegen Kinderpornografie im Internet" beschlossen. Grundlage dafür ist eine österreichische Initiative.

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten soll verbessert, der Informationsfluss zu Europol sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Sondereinheiten eingerichtet werden können.

Für Österreichs Innenminister Ernst Strasser ist der Beschluss ein Beispiel dafür, dass die EU Kinderpornografie als "eine der schwersten Formen der Verletzung der Menschenrechte und der menschlichen Würde" betrachte.