Die Bürgerrechte im IT-Zeitalter
Wenn über neue Wege des Grundrechtsschutzes diskutiert werde, sagte Justizminister Dieter Böhmdorfer [F] Samstag bei der Tagung der Österreichischen Juristenkommission in Weißenbach müsse man auch "kritisch betrachten", ob das herkömmliche System etwa im Zusammenhang mit dem Aufbau weltweiter Kommunikationsnetze ausreiche.
Böhmdorfer sprach hier vor allem die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Informationsbeschaffung [Art. 10 EMRK], auf Wahrung der Privatsphäre [Art. 8 EMRK] und auf Datenschutz an.
Der des Internet habe zwar die Informationsmöglichkeiten des Einzelnen beträchtlich erhöht. Aber die Nutzung zu legalen und auch illegalen Zwecken berge Gefahren für das Privatleben und den Datenschutz.
Grundrechtliche Standards
Die Grundrechtskataloge der Nationalstaaten reiche hier alleine
nicht aus. Deshalb müsse auf internationaler Ebene verstärkt
Übereinstimmung für grundrechtliche Standards gesucht werden,
betonte Böhmdorfer.
"Sicherung gegen potenziellen Polizeistaat"
Rudolf Machacek, Rechtsschutzbeauftragter für besondere Ermittlungsmethoden sprach im Zusammenhang mit dem jüngst verabschiedeten, umstrittenen EU-Rechtshilfe-Übereinkommen davon, dass "der Zugriff der Sicherheitsorgane auf potenziell Verdächtige technisch bereits grenzüberschreitend möglich" sei und "Grenzen nur für den Rechtsstaat und den Rechtsschutzbeauftragten" bestünden.
Er appellierte er dafür, dem Bedürfnis der Bürger für eine "Sicherung gegen den potenziellen Polizeistaat" entgegen zu kommen.
Telepolis zum Rechtshilfe-Übereinkommen
Trotz Kritik des Europäischen Parlaments gab es keine Änderungen
mehr an der Endfassung des Rechtshilfe-Übereinkommens, das am 29.
Mai nachmittags unterzeichnet wurde. An der Fassung vom 15. Mai
[Copen 32] wurde nichts mehr verändert. Bis zuletzt unterlag das
Dokument der Geheimhaltung.
Beschleunigung des Rechts
Mit dem jetzt verabschiedeten Rechtshilfeabkommen sollen die bisherigen Rechtshilfeverfahren beschleunigt werden. Bislang waren sie auf bilaterale Kooperation ausgerichtet und in Fällen von Computerkriminalität zu langsam.
Verabschiedet werden sollte das Übereinkommen bereits vor drei Jahren. Die Telefonvernehmung, das Fernabhören und die Bestimmungen über die gemeinsamen Ermittlungsgruppen wurden später noch eingebracht.