10.08.1999

BERUFSVERBOT

Bildquelle: Photodisc

Mitnick zu 4.125 USD Wiedergutmachung verurteilt

Nach vier Jahren, fünf Monaten und 22 Tagen ist nun ein Urteil gegen den von der Justiz zum "Superhacker" stilisierten Kevin Minick gesprochen worden.

Nachdem am Freitag ein unabhängiges Verfahren vor dem Bezirksgericht in Los Angeles eingestellt worden war, steht einer Entlassung im Januar 2000 nichts mehr im Weg.

Die Sensation des Urteilsspruchs sind nicht die erwarteten 46 Monate Freiheitsentzug, sondern die Wiedergutmachung in Höhe von 4.125 USD, nachdem im Laufe der letzten Jahre bis zu 135 Millionen USD von betroffenen Firmen verlangt worden waren.

Der Staatsanwalt hatte zuletzt 1,5 Millionen USD gefordert.

Die Geschichte des "Superhackers"

Mitnick hatte Ende März 99 ein Schuldbekenntnis abgelegt, in dem er zugab, die Systeme verschiedener Computer- und Mobiltelefonfirmen geknackt und sich illegal Software besorgt zu haben. Der Hacker hatte zum ersten Mal vor 16 Jahren Schlagzeilen gemacht, als er in die Computer des amerikanischen Verteidigungsministeriums eingedrungen war. In den achtziger Jahren wurde er viermal festgenommen und 1989 verurteilt. Während der Bewährungszeit begann Mitnick 1992, in verschiedene High-Tech-Firmen wie Sun Microsystems, Motorola und Novell einzudringen. Fast drei Jahre lang konnte er sich vor den Behörden verstecken. In dieser Zeit lieferte er sich mit dem kalifornischen Computerexperten Tsutomu Shimomura ein Duell. Shimomura half dann auch den Sicherheitsbehörden, Mitnick am Ende einer dramatischen Verfolgsungsjagd im Februar 1995 in einem Appartement in North Carolina zu stellen.

Die Richterin Marianna Pfaelzer begründete die niedrige Summe damit, dass ein Verurteilter auch in der Lage sein muss, den Betrag aufzubringen.

Aber da Mitnick ohne Erlaubnis seines Bewährungshelfers weder einen Computer noch ein Mobiltelefon auch nur berühren darf, hat er keine Möglichkeit, qualifiziert Geld zu verdienen.

Nach dem Urteil darf Mitnick sofort ins Freigängerprogramm übernommen werden.