"You've Got Mail" gehört nicht AOL
Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass AOL kein Urheberrecht für die Begriffe "Buddy List", "Instant Messaging" und "You've Got Mail" geltend machen kann.
Die Begriffe stammen zwar aus AOL-Diensten, sind aber so allgemein, dass die Firma sie nicht als geistiges Eigentum betrachten darf, also Konkurrenten, wie das in diesem Fall verklagte AT&T, die Begriffe ebenfalls verwenden können.
AT&TDer Prozess ist Teil der Auseinandersetzung um die Instant-Message-Services, in dem AOL offensichtlich alle Möglichkeiten ausschöpft, um seinen Messenger einerseits durch Abschottung und andererseits durch Allianzen zum gängigen Standard zu machen.