19.08.1999

HANDYMANIA

Streit um 7.000 Handymasten

Nach den letzten Untersuchungen hat bereits rund jeder zweite Österreicher ein Mobiltelefon. Mit weiterhin steigenden Zuwachsraten wird gerechnet.

Derzeit haben die Betreiberfirmen 7.000 Handymasten in ganz Österreich errichtet, um ein flächendeckendes Netz zu schaffen. "Immer häufiger werde ich mit Beschwerden von Anrainern konfrontiert, die ihre Gesundheit durch die Impulsstrahlung, die von diesen Sendeanlagen ausgeht, gefährdet sehen und von den Bürgermeistern als Baubehörden ein Einschreiten verlangen. Nach der Gesetzeslage können diese aber - selbst wenn sie wollten - aus Gründen des Gesundheitsschutzes die Errichtung nicht verhindern", so Volksanwältin Ingrid Korosec.

Baubehörden nicht zuständig

Wenngleich es den Ländern nicht untersagt ist, die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkanlagen auch unter dem Gesichtspunkt des Baurechts zu regeln, sind die Aspekte des Schutzes des Lebens und der Gesundheit allerdings - wie der Verwaltungsgerichtshof mehrfach festgestellt hat - ausschließlich von der Bundeskompetenz "Fernmeldewesen" erfasst und somit der Regelungszuständigkeit der Länder entzogen.

Sprechen nicht gravierende Interessen des Ortsbildschutzes dagegen und werden auch sonst die bautechnischen Bestimmungen beachtet, ist die Aufstellung von Handymasten baubehördlich nicht verhinderbar.

Schutz von Amts wegen

"Die einen dürfen es nicht, der andere macht es nicht", fasst Volksanwältin Korosec die derzeitige Rechtslage zusammen.

"Die Landesgesetzgeber haben keine Kompetenz, Nachbarrechte in diesem Bereich einzuräumen, und der Bundesgesetzgeber hat es im Telekommunikationsgesetz nicht getan. Doch hat die Behörde den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Amts wegen zu beachten."