Keine Klage gegen "Internet for Free"
In einer außerordentlichen Generalversammlung am 17. August 1999 haben die Mitglieder der "Internet Service Provider Association Austria" mehrheitlich entschieden, keine gemeinsamen rechtlichen Schritte gegen die UTA einzuleiten.
Die UTA bietet seit 1. Juli 1999 ihr Produkt "Internet for Free" an. Dabei wird Telefonkunden der UTA der Einstieg ins Internet ohne Grundgebühr und über den Online-Tarif der Telekom Austria ermöglicht.
"Klare Zugabe"
"Eine klare Zugabe, die als Koppelung an das Telefonieprodukt angeboten wird und deshalb strafbar im Sinne UWG ist", konstatierte Dr. Höhne als Rechtsberater der ISPA zu Beginn der eigens einberufenen außerordentlichen Generalversammlung.
"Konvergenz lebenswichtig"
Kurt Lüscher, Vertreter des Hauptaktionärs Swisscom im UTA-Vorstand, deklarierte die kommende Konvergenz Festnetz-Telefonie, Mobiltelefonie und Internet als Grund für die Internet-Offensive der UTA. "Das Anbieten von Internet-Dienstleistungen ist überlebenswichtig für die UTA, wir greifen den Trends mit vielleicht etwas radikaleren Mitteln vor", so Lüscher.
Die UTA werde bereits im September 1999 Adaptionen am Produkt vornehmen, das dann mit kostenpflichtigen Komponenten und mit einem eigenen UTA-Onlinetarif versehen werde. "Ich verspreche Ihnen persönlich, dass keine auch nur im entferntesten klagenswürdigen Punkte in unserem Produkt enthalten sein werden", so Lüscher zu den Vertretern der Mitbewerber.
27:23 gegen kollektive Klage
In der folgenden geheimen Abstimmung wurde eine Klage der ISPA als Vertreterin ihrer Mitglieder gegen die UTA denkbar knapp mit 27:23 Stimmen abgelehnt. Wenn man einzelnen Wortmeldungen Glauben schenkt, ist allerdings zu erwarten, dass die Provider selbst - einzeln oder im Rahmen einer Klägergruppe - gegen das Angebot der UTA vorgehen wollen.