EU-Basispapier für E-Commerce
Die Europäische Kommission hat mit einer "Europäischen Initiative für den elektronischen Geschäftsverkehr" ein Basispapier vorgelegt, das der Schaffung der erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Informationsgesellschaft dienen soll.
Besonders für den elektronischen Geschäftsverkehr muss die Geltung der Grundsätze des Binnenmarktes, insbesondere der freie Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit, sichergestellt werden.
Herkunftslandprinzip
Kernstück des Vorschlages der EU-Kommission ist jene Binnenmarktregel, mit der grundsätzlich das Herkunftslandprinzip für die Dienstanbieter festgeschrieben werden soll. Dienstanbieter können demnach gemeinschaftsweit tätig werden, wenn sie den Regeln ihres Herkunftslandes entsprechen, auch wenn das "Empfängerland" andere Regeln vorsieht. Damit könne unlauteren Wettbewerbspraktiken sinnvoll entgegengewirkt werden.
Bis zum Jahr 2000 sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Geschäftsverkehr auf EU-Ebene geschaffen werden.
Zu den wichtigsten Gebieten zählen die Datensicherheit, der Schutz des geistigen Eigentums und der Privatsphäre, der Schutz der Dienste mit Zugangskontrollen sowie klare und neutrale Steuervorschriften.
Online-Verträge
Die EU-Richtlinie setzt sich unter anderem auch mit dem Thema Vertragsabschluss im elektronischen Geschäftsverkehr auseinander.
Darin werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, in ihren nationalen Rechtsordnungen dafür zu sorgen, dass ein Vetragsabschluss auch "online" möglich ist. Ein auf elektronischem Weg abgeschlossener Vertrag müsse grundsätzlich die gleiche Gültigkeit und Rechtskraft haben wie ein Vertrag, der auf konventionellem Weg abgeschlossen wurde.