Banken haften bei Online-Transaktionen
Beim Einkauf mit Kreditkarten im Internet hafte bei falschen Abbuchungen das Kreditinstitut und nicht der Kunde, so eine offizielle Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer Koblenz [DE].
Aus den Allgemeinen Geschäftsbedigungen der Kreditkartenunternehmen gehe hervor, dass der Kunde nicht hafte, wenn die Zahlung beleglos - also ohne Unterschrift - und ohne Geheimzahl erfolgt sei. "Wer nur seine Kreditkartennummer angibt, ist nicht dafür verantwortlich, wenn durch einen Missbrauch Schäden entstehen."
Verbraucher werden aufgefordert, zu Unrecht abgebuchte Summen bei den Kreditkartenunternehmen zu beanstanden. Das Geld müsse den Kunden dann wieder gutgeschrieben werden.