14.09.1999

URTEIL

Bildquelle: PhotoDisc

Werbung mit unbeschränkter Garantie untersagt

Der deutsche Bundesgerichtshof hat das Bekleidungs-Versandhaus Land's End wegen eines Verstoßes gegen die so genannte Zugabeverordnung verurteilt. Das Versandhaus hat im Internet mit einer lebenslangen Garantie für seine Produkte geworben.

Der Kunde kann - so die Land's-End-Geschäftsbedingungen - die Produkte jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücksenden und erhält sein Geld wieder.

Land's End darf diese Garantie zwar seinen Kunden einräumen, aber nicht dafür werben, sagt der BGH. Das Versandhaus hat nach diesem Urteil die Werbung für die lebenslange Garantie vom deutschen Site gestrichen. Allerdings nicht ganz ersatzlos: Stattdessen wurde ein Link zum US-Site eingerichtet, auf dem nach wie vor mit der Garantie geworben wird.