Werbung mit unbeschränkter Garantie untersagt
Der deutsche Bundesgerichtshof hat das Bekleidungs-Versandhaus Land's End wegen eines Verstoßes gegen die so genannte Zugabeverordnung verurteilt. Das Versandhaus hat im Internet mit einer lebenslangen Garantie für seine Produkte geworben.
Der Kunde kann - so die Land's-End-Geschäftsbedingungen - die Produkte jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücksenden und erhält sein Geld wieder.
Land's End darf diese Garantie zwar seinen Kunden einräumen, aber nicht dafür werben, sagt der BGH. Das Versandhaus hat nach diesem Urteil die Werbung für die lebenslange Garantie vom deutschen Site gestrichen. Allerdings nicht ganz ersatzlos: Stattdessen wurde ein Link zum US-Site eingerichtet, auf dem nach wie vor mit der Garantie geworben wird.
Umgangen
"Wir glauben, dass auch Ihnen unsere Produkte und
Geschäftsprinzipien gefallen werden. Bitte bestellen Sie einen
kostenlosen Katalog und überzeugen Sie sich selbst. Für weitere
Informationen über Lands' End Inc., USA, und unsere Produkte klicken
Sie bitte unsere U.S. Home Page an", heißt es auf dem deutschen
Site.
"Wenn Sie nicht vollkommen zufrieden mit einem unserer Produkte sind, können Sie es jederzeit während des Gebrauchs retournieren, und wir werden Ihnen den vollen Kaufpreis zurückzahlen", so der US-Site.
Garantieerklärung von Land's End