Steuerbescheide und Gerichtsakten per PC
Steuerbescheide und Gerichtsunterlagen werden in Deutschland schon in wenigen Jahren fast nur noch per Computer und E-Mail und nicht mehr auf Papier verschickt werden. Diese Prognose gaben Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte am Mittwochabend auf dem 8. Deutschen EDV-Gerichtstag in Saarbrücken.
Mit den Aktenbergen bei Finanzämtern, Anwaltskanzleien und Justizbehörden sei es dann bald vorbei. Bisher müsse zum Beispiel ein Gerichtsakt von der Klage bis zum Urteil im Durchschnitt noch etwa 150 bis 200 Mal angefasst werden, berichtete J. Scherf von der Bundesrechtsanwaltskammer.
Vollelektronischer Rechtsverkehr
Der so genannte vollelektronische Rechtsverkehr, der über verschlüsselte Daten und eine digitale Unterschrift abgesichert werden soll, koste weniger und mache die Verfahren vor den Gerichten doppelt so schnell wie bisher, hoffen die Experten. Bis Ende 1999 wird die Erlassung einer Europäischen Signaturrichtlinie erwartet, die zum bereits bestehenden deutschen Signaturgesetz vom August 1997 den rechtlichen Rahmen für die gültige elektronische Unterschrift liefert.
Als erstes Bundesland will Bremen die vollelektronische Steuererklärung mit digitaler Signatur noch in diesem Jahr testen. Beim Finanzgericht in Hamburg ist laut Anwaltskammer bereits die erste vollelektronische Klage eingegangen.
Behördenwege online
Während das deutsche Signaturgesetz noch an die bevorstehende EU-Richtlinie angepasst werden muss, hat Österreich im Juli ein Signaturgesetz erlassen, das mit der Richtlinie übereinstimmt. Das österreichische Signaturgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung elektronischer Unterschriften festlegt, wird mit 1.1.2000 in Kraft treten.
Ziel des Signaturgesetzes ist es vor allem, die Erledigung von Behördenwegen via Internet zu ermöglichen.
Österreichisches Signaturgesetz
Lästige Behördengänge sollen in Zukunft durch die elektronische
Unterschrift per Mausklick obsolet werden.