Die Namen der klagenden Provider
DIC Online, Computer Technik, Infotech, INS, Plus Communications, Ing. Schebesta, Profinet Styria, Karrer & Partner, Lenz & Moser: So heißen die neun österreichischen Internet-Provider, die beim Handelsgericht Wien gegen die UTA wegen ihres "Internet for free"-Angebots Klage eingebracht haben. Unter den Klägern ist auch ein deutscher Provider, die Alphaware GmbH.
Der Gratis-Internetzugang, den die UTA ihren 1002-Telefonkunden seit 1. Juli anbietet [Internet for free], hat schon vor seinem Start für Aufregung unter den österreichischen Serviceprovidern gesorgt. Die ISPA [Internet Service Provider Austria] hat das Angebot einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz [unzulässige Zugabe zum Telefonvertrag] wurde festgestellt.
Letztlich hat sich die ISPA in einer geheimen Abstimmung [27:23 Stimmen, 12 Stimmenthaltungen] aber dennoch gegen eine Klage entschieden.
Offizielles Statement der ISPA
In einer außerordentlichen Generalversammlung am 17. August 1999 haben die Mitglieder der ISPA mehrheitlich entschieden, keine gemeinsam getragenen rechtlichen Schritte nach UWG gegen die UTA mit ihrem Produkt "UTA 1002 EasyInternet" einzuleiten. Zur Vorgeschichte: Die UTA bietet seit 1. Juli 1999 ihr Produkt "UTA 1002 EasyInternet" (beworben als "Internet for free") an. Dabei wird Telefonkunden der UTA der Einstieg ins Internet ohne Grundgebühr und über den Online-Tarif der TELEKOM AUSTRIA ermöglicht.
"Eine klare Zugabe, die als Koppelung an das Telefonieprodukt angeboten wird und deshalb strafbar im Sinne UWG" sei, konstatierte Dr. Höhne als Rechtsberater der ISPA zu Beginn der eigens einberufenen außerordentlichen Generalversammlung. Kurt Lüscher, Vertreter des Hauptaktionärs SWISSCOM im UTA-Vorstand, deklarierte die kommende Konvergenz Festnetztelefonie, Mobiltelefonie und Internet als Grund für die Internet-Offensive der UTA. "Das Anbieten von Internet-Dienstleistungen ist überlebenswichtig für die UTA, wir greifen den Trends mit vielleicht etwas radikaleren Mitteln vor", so Lüscher. Die UTA werde bereits im September 1999 Adaptionen am Produkt vornehmen, das dann mit kostenpflichtigen Komponenten und mit einem eigenen UTA-Onlinetarif versehen werde. "Ich verspreche Ihnen persönlich, dass keine auch nur im entferntesten klagenswürdigen Punkte in unserem Produkt enthalten sein werden", so Lüscher zu den Vertretern der Mitbewerber und gleichzeitig Mitgliedern der Provider-Interessensvertretung ISPA. Er appellierte, von einer Klage abzusehen.
ISPAVorzeichen für eine Klage gab es laut dem ISPA-Statement allerdings trotzdem: "Wenn man einzelnen Wortmeldungen Glauben schenkt, ist allerdings zu erwarten, dass die Provider selbst - einzeln oder im Rahmen einer Klägergruppe - gegen das Angebot der UTA vorgehen wollen."
Existenzbedrohung für technische Dienstleister
Besonders für reine Content-Provider wird der Markt zunehmend eng. Gratis-Offerte wie jenes der UTA bedrohen ihre Existenz von allen Seiten.
Jenen, die sich keine zusätzlichen Geschäftsfelder erschließen, wird von Experten das baldige Aus prognostiziert.
Die Problematik der technischen Dienstleister spricht auch die ISPA in ihrer Stellungnahme zum UTA-Offert an: "In der intensiven, aber stets sachlich geführten Diskussion traten die unterschiedlichen Interessen der Provider deutlich zu Tage: Auf der einen Seite werden möglichst geringe Eintrittsbarrieren für schnelle Verbreitung der Internet-Nutzung und für attraktive Rahmenbedingungen speziell für Anbieter von Inhalten und Mehrwertdiensten sorgen. Andererseits sehen sich die technischen Dienstleister durch die Gratis-Abgabe von Produkten mit zweifelsfrei hohem technischen, personellen und finanziellen Aufwand in ihrer Existenz bedroht."
Stellungnahme der UTA
"Wir können derzeit noch nichts genaues zu der Klage sagen, da sie uns noch nicht zugestellt wurde. Allerdings haben wir unser Gratis-Angebot, bevor wir damit auf den Markt gegangen sind, rechtlich prüfen lassen und können daher relativ gelassen bleiben", sagt UTA-Sprecher Klaus Puchleitner.
Die UTA reagiert auf die Klage der zehn Provider mit Unverständnis. Puchleitner: "Dieses Angebot liegt im Interesse der Kunden und im Interesse der Liberalisierung. Derartige Gratis-Offerte sind international weit verbreitet. In den USA, zum Beispiel, ist Gratis-Internetzugang üblich. Wir haben kein Verständnis für die Klage der Provider. Ihnen ist gut geraten, ihre Energien in ein besseres Service zu stecken und sich Gedanken darüber zu machen, wie sie ihren Kunden auch solche Angebote machen können."
UTA