22.09.1999

VERBOT

Bildquelle: aol/waldt

AOL.de darf nicht mit Festpreis werben

Der deutsche Provider TALKLINE hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen AOL-Deutschland erwirkt. Nach dem heute bekannt gegebenen Gerichtsbeschluss ist es AOL verboten, zu behaupten, einen Internet-Zugang zum Festpreis anzubieten.

Bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 500.000 DM oder einer Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren Gefängnis gegen den AOL-Geschäftsführer Uwe Heddensdorp ist die Werbebehauptung, einen Internetzugang zu einem Festpreis zu bekommen, mit sofortiger Wirkung untersagt.

Auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 250.000 DM muss die im Prozess unterlegene Firma tragen.