EU-Signaturrichtlinie erst Anfang 2001
Die EU-Signaturrichtlinie sollte eigentlich schon unter der österreichischen EU-Präsidentschaft in Kraft treten. Differenzen zwischen den EU-Telekommunikationsministern haben den Erlaß der Richtlinie allerdings bis heute verschleppt. Jetzt haben sich die Minister über die europarechtliche Grundlage für elektronische Unterschriften geeinigt.
Künftig werden Lizensierungsstellen nach einer allgemeinen Prüfung der Personalien dem Antragsteller eine digitale Signatur, also einen persönlichen Datensatz, zur Verfügung stellen.
Diese digitale Signaturen dienen nicht nur zur Absicherung von elektronischer Kommunikation und ganz besonders von E-Commerce, sie sollen auch vor Gericht anerkannt werden.
Wie eine handschriftliche Unterschrift
Grundsätzlich wird es normale und qualifizierte Zertifikate geben, wobei die qualifizierten mit einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt werden und vor Gericht auch als Beweis gelten sollen. Damit wird die Erledigung von Behördenwegen via Internet ermöglicht, vorausgesetzt die Behörden sind so weit.
Wie streng die Lizensierungsstellen geprüft werden, das bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Fest steht allerdings, daß jede lizensierte elektronische Unterschrift in der ganzen EU gelten werden.
Markt greift Gesetzgebung vor
Die heutige Entscheidung der EU-Minister muß noch das EU-Parlament passieren. Mit einem formalen Beschluß ist erst im Jahr 2000 zu rechnen. Dann sind nocheinmal 18 Monate zur Umsetzung vorgesehen.
18 Monate, die die österreichische Regierung angesichts der vorliegenden Signaturgesetz-Entwürfe aber nicht ausschöpfen sollte.
Bleibt zu hoffen, daß ein österreichischer Gesetzesentwurf im Herbst [endlich] in den Nationalrat kommt. Schließlich scharren Banken, PTA & Co schon in den Signatur-Startlöchern.
Von a-sign bis e:sign
Die PTA-Tochter Datakom kann es kaum mehr erwarten und hat ihre
Signaturen schon präsentiert:
Banken, Rechtsanwaltskammertag, Notariatskammer und PTA stehen um nichts nach:
e:sign