30.10.2000

ERMÄCHTIGUNG

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Neue "Cyber-Crime" Pläne im Europarat

Auch in der zweiten frei gegebenen Fassung stößt der Entwurf eines Abkommens des Europarats zur Bekämpfung von so genannten "Cyber-Crime" auf internationale Kritik.

"Unserer Meinung nach ist der gesamte Artikel 18 mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtscharta und mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unverträglich" schreibt eine Koalition aus 25 Bürgerrechtsgruppen der Global Internet Liberty Campaign an den Generalsekretär des Europarats.

Dieser Artikel mit dem Titel "Interception of Electronic Communications" verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die Internet-Provider auf ihreme Hoheitsgebiet zu verpflichten, generell Logfiles und andere Daten aufzuzeichnen, aber auch in Echtzeit zur Verfügung zu stellen.

Was "illegales Abfangen" von Daten betrifft, so hat man in Paragraph drei für die Betreiber militärischer Abhörsysteme wie ECHELON eine Ausnahme geschaffen, indem man ihnen den Zusatz "in unehrlicher Absicht" [dishonest intent] eine Hintertür geschaffen.

Artikel sechs über "illegale Hilfsmittel" etwa würde in seiner augenblicklichen Form dazu führen, das über bestimmte Programme, Scripts oder Sicherheitslöcher in Softwares nicht mehr öffentlich diskutiert werden darf.

Christiane Schulzki-Haddouti über "Cybercrime":

"Wen wundert es da noch, dass die Autoren bei den Regeln zur Durchsuchung und Beschlagnahmung von Computern auch den behördlichen Zugriff auf private Kryptoschlüssel ermöglichen wollen.

Zumindest lässt der entsprechende Absatz eine derartige Auslegung zu. Nach Ansicht von Bürgerrechtlern verstößt dies jedoch gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Denn es gilt auch in Europa, dass niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten - wie es bei der Herausgabe von Zugangscodes der Fall sein könnte."