Innenministerium stoppte Datenfluss
Verwirrung, Hektik und Unmut gab es Sonntagnachmittag im Gefolge der Wahlberichterstattung übers Internet. Nachdem einige Online-Zeitungen schon am frühen Nachmittag Hochrechnungen veröffentlichten, die mit der Sperrfrist 17.00 Uhr versehen waren, stoppte das Innenministerium um 15.00 Uhr die Auslieferung von aktuellen Wahlergebnissen an die Austria Presse Agentur - "als vorübergehende Maßnahme", wie der Sprecher des Innenministeriums, Rudolf Gollia, am Abend bestätigte.
Unter den Genossenschaftern der APA, also den Tageszeitungen und dem ORF, bestand eine entsprechende Vereinbarung, vor 17.00 Uhr keine Wahlergebnisse zu publizieren. Offenbar hatten sich aber einige Medien nicht daran gehalten, so der "Kurier online", später auch "Die Presse" sowie "NEWS", das kein Gesellschafter der APA ist.
Keine gesetzlichen Regelungen
Die Datenleitungen zwischen Innenministerium und APA wurden für die Übertragung von Wahlergebnissen mit Sperrfrist versehen. Sie wurden erst wieder geöffnet, nachdem es entsprechende Zusicherungen der Medien gab.
Gollia erklärte am Sonntagabend, es gebe keine gesetzliche Regelung für das Veröffentlichen von Wahlergebnissen vor der Schließung der Wahllokale im Internet, daher gebe es auch keine Anweisungen an die Medien, respektive an die APA.
Deshalb Forderung danach
Der Sprecher des Innenministeriums betonte, dass für diese Frage der Gesetzgeber wohl eine Regelung treffen müsse. Der Gesetzgeber könnte so etwa eine Regelung im Wahlrecht erlassen, mit der die vorzeitige Veröffentlichung von Wahlergebnissen unter Strafe gestellt wird. Dass er diese aber auch erlauben könnte, sei ebenso denkbar.
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