01.02.2001

STILFRAGEN

Bildquelle: PhotoDisc

AK warnt vor Datenschnüfflern

Die Arbeiterkammer [AK] hat heute erneut vor den "Datenschnüfflern" der Firma "Lifestyle GmbH" gewarnt.

Die "Lifestyle GmbH" sorgt zurzeit mit einem per Post an zahlreiche Haushalte versendeten Fragebogen für Aufsehen, in dem die Firma unter dem Deckmantel einer "nationalen Verbraucherbefragung" sensible Daten erhebt, die sie anschließend im Internet zum Kauf anbietet.

Ungeniert wird nach dem Nettoeinkommen aller Hausbewohner gefragt. Einkaufsgewohnheiten, Versicherungs- und Geldanlageinteressen werden ausgeforscht. Und selbst vor Fragen zur Gesundheit wird nicht Halt gemacht: "Gibt es bei Ihnen pflegebedürftige Personen?" oder "Männer mit Haarausfall?"

Mit den abgeluchsten Daten betreibt die Firma dann schwungvollen Adresshandel: Übers Internet bietet sie anderen Firmen das an, was unvorsichtige Konsumenten zuvor über sich preisgegeben haben: "Wir bieten Ihnen die Adressen von allen fünf Millionen Privatpersonen Österreichs, mit bis zu 100 Merkmalen zur Person. Punktgenau einsetzbar."

Auf Grund des "amtlichen Charakters" des Schreibens sähen sich viele Konsumenten dazu verpflichtet, an der Erhebung teilzunehmen, sagte AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer dazu am Donnerstag.

Datenschutz ganz klein gedruckt

Das Unternehmen bewege sich damit am Rande der Legalität. Zwar würden die Konsumenten am Ende des Fragebogens darüber aufgeklärt, dass die erhobenen Daten ausschließlich für "Marketing- und Werbezwecke" genutzt würden. Der Oberste Gerichtshof habe jedoch bereits in einem früheren Urteil festgelegt, dass im Falle der Weiterleitung solcher Daten der Datenempfänger namentlich genannt werden müsse. Wer die "Lifestyle-Daten" erhalte, bleibe in dem Schreiben offen, so Zimmer.

Neuregelung für Direktmarketing gefordert

Die Arbeiterkammer verlangte heute als Konsequenz auch eine Neuregelung der Gewerbeordnung für Adressverlage und Direktmarketing. Außerdem regt die AK dazu an, dass die Branche im eigenen Interesse und in Zusammenarbeit mit der Datenschutzkommission Verhaltensregeln entwirft und sich dadurch selbst reguliert.

Die AK kritisiert vor allem unseriöse Vorgangsweisen wie jene der "Lifestyle GmbH", die sowohl eine Lizenz zur Marktforschung als auch zum Adresshandel besitzt.

Adresshandel und Direktmarketing sind nach der Gewerbeordnung zulässige Tätigkeiten. Unseriöse Tricks sind: Fragebögen mit "amtlichem Anstrich" oder Vorgaukeln einer anonymisierten, statistischen Verwertung, wenn die Angaben personenbezogen verkauft werden.

Keep a low profile

Die Datenschützer der AK warnen generell davor, allzu offenherzige Angaben über sich zu machen. Zwar könne der Konsument seine Angaben jederzeit widerrufen. Die Daten könnten dann aber bereits in alle Winde verstreut sein, meint die AK. Der Adresshändler müsse daher in Zukunft dazu verpflichtet werden, dass die Konsumentendaten bei Widerruf der Zustimmung auch bei jenen Firmen gelöscht würden, an die sie weiterverkauft wurden. Weitere Forderungen der AK-Konsumentenschützer sind:

.) ausführliche Informationen über Verarbeitungszweck und die Datenempfänger

.) eine ausdrückliche Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe, unabhängig von diesem Passus im Kleingedruckten

.) bei Widerruf der Zustimmung hat der Adresshändler dafür zu sorgen, dass die Daten bei den Firmen, an die sie weiterverkauft wurden, gelöscht werden