Urheberabgabe auf CD-Brenner
Hersteller digitaler Speichermedien sollen schon bald tief in die Tasche greifen, wenn es nach dem Willen der Verwerter deutscher Urheberrechte geht. Die in München ansässige Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte [Gema] will in einem Pilotverfahren erreichen, dass Digitalspeicher wie CD-Brenner - ähnlich wie Tonbandgeräte oder Kassettenrekorder - künftig mit einer Urhebervergütung belegt werden. Damit seien dann legal gezogene Privatkopien pauschal abgegolten.
Als Geschäftsführerin der Zentralstelle für private Überspielrechte [ZPÜ] strengt die Gema derzeit vor der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes in München ein vorgerichtliches Verfahren gegen den deutschen Ableger des US-Computerkonzerns Hewlett Packard an [die Futurezone berichtete].
Digitaler Urheberrechtsschutz
Hersteller von Computer-Software, die inzwischen ebenfalls fast
durchgängig auf CD ausgeliefert wird, verfügen seit Jahren über ein
breites Arsenal wirksamer Vorkehrungen gegen Raubkopien. Tatsächlich
bemühen sich vor allem die Plattenfirmen um einen internationalen
Standard, der digitale Kopien entweder verhindern oder durch ein
"digitales Wasserzeichen" kontrollierbar machen soll. Doch bislang
haben diese Anstrengungen kaum gefruchtet, bestätigt der
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in Hamburg.
Ursprünglich sollten ab Herbst alle neu erscheindenden CDs mit einem
entsprechenden Sicherheitsmechanismus vor allem gegen illegale
Kopien im boomenden datenreduzierten Internet-Musikformat MP3
ausgestattet werden. Ein wenig Brisanz hat das Thema dadurch
verloren, dass sich die Hersteller von MP3-Playern, die als
Walkman-Nachfolger gelten, jüngst mit der Gema geeinigt haben. Für
jeden Player werden inzwischen fünf Mark [etwa 35 ATS]
Urhebervergütung fällig, berichtet Gema-Sprecherin Elfriede
Oberhofer in München.
Die Hewlett Packard GmbH in Böblingen hatte sich zuvor geweigert, als Hersteller von CD-Brennern die gesetzliche Vergütungsabgabe für Rekorder zu zahlen. Der verlangte Betrag von 20,50 DM [143,50 ATS] je Gerät setzt sich aus der Vergütungspauschale von 18 DM für Bild- und 2,50 DM für Audiorekorder zusammen.
Die ZPÜ sieht in CD-Brennern, die vornehmlich der Sicherung von Computerdaten dienen, schlicht Digitalrekorder für Ton, Bild, Film und Schrift. Ganz anders betrachtet Hewlett Packard die Sachlage. "Wir stellen in Frage, dass das Urherberrechtsgesetz auf digitale Vervielfältigung anwendbar ist", sagt die Urheberrechtsexpertin des Unternehmens, Kornelia Fritsch. "Wir sehen wesentliche Unterschiede zwischen analogen und digitalen Kopien."
Hewlett Packard DeutschlandHewlett Packard gehe es nicht darum, den Schutz der Urheberrechte zu umgehen, auf den auch die Computerbranche im digitalen Zeitalter angewiesen sei.
"Wir wehren uns vielmehr dagegen, Informationstechnologie mit Unterhaltungselektronik gleichzusetzen. Ein CD-Brenner ist ein Datenspeichergerät für Computer und dient primär dem Zweck, eigene ungeschützte Daten zu speichern", sagt Fritsch, "die Audiokopie ist nicht vorwiegender Zweck des Gerätes."
Die Büchse der Pandora
Das Pilotverfahren gegen Hewlett Packard soll die Rechte der Urheber nun auf den digitalen Bereich ausdehnen. "Mit CD-Brennern wird massenhaft kopiert", sagt Oberhofer. Die Gema schätzt die jährlichen Verluste durch CD-Kopien auf zehn bis zwanzig Millionen Mark, die phonographische Wirtschaft nennt ihrerseits sogar dreistellige Millionenbeträge als Schadenssumme.
Die im Verband der Deutschen Maschinenindustrie zusammengeschlossenen Hersteller der Kommunikationsbranche verfolgen den Gema-Vorstoß mit Argusaugen. Geargwöhnt wird, der CD-Brenner könnte nur der Dosenöffner für ein Millionengeschäft sein. Der nächste Schritt wären Gema-Abgaben auf Computer-Festplatten und sogar auf jede Diskette, auf der sich technisch problemlos ebenfalls urheberrechtlich geschützte Daten speichern lassen.