01.03.2001

KOMMAUSTRIA

Bildquelle: fuzo

Parlament segnet Medienbehörde ab

Die Medienbehörde KommAustria kommt - wenn auch nicht in der von ÖVP und FPÖ angestrebten Form. In seiner heutigen Sitzung stimmte der Nationalrat über jenes Gesetz ab, mit dem die Regulierung der österreichischen Rundfunklandschaft neu geordnet werden soll.

Im Bundeskanzleramt wird eine Kommunikationsbehörde eingerichtet, die Telekom Control Kommission [TKC] bleibt für die Agenden der Telekommunikation zuständig und im Infrastrukturministerium angesiedelt.

Die Kernaufgaben der Behörde

Zu den Kernaufgaben der KommAustria gehören die Erteilung von Zulassungen für Rundfunkveranstalter, die Bewilligung der notwendigen technischen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter.

Damit übernimmt die Behörde die Agenden der Privatrundfunkbehörde, der Kommission zur Wahrung des Regionalradiogesetzes und der Kommission zur Wahrung des Kabel- und Satelliten-Rundfunkgesetzes.

Opposition kritisiert Bestellmodus

Beraten werden soll die KommAustria von einem sechsköpfigen Rundfunkbeirat, von dem die Behörde vor der Erteilung von Zulassungen eine Stellungnahme einzuholen hat. Die Mitglieder dieses Gremiums werden für sechs Jahr auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Bei der Opposition war dieser Bestellmodus auf Kritik gestoßen.

Kontrollinstanz kommt

Als Kontrollinstanz für die KommAustria wird ein Unabhängiger Bundeskommunikationssenat eingerichtet. Dieses Organ ist auch mit der Rechtsaufsicht über den ORF betraut und übernimmt somit die Aufgaben der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes.

Der Bundeskommunikationssenat dient als Berufungsinstanz und ist als so genannte Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag konzipiert. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern, davon zumindest drei Richtern, zusammen.

Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Obersten Gerichtshofes berufen, zwei Mitglieder auf Vorschlag des Oberlandesgerichts und die übrigen zwei von der Bundesregierung.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH

Als Geschäftsapparat für KommAustria und Telecom Control wird die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH [RTR-GmbH] eingerichtet. Diese GmbH, die von zwei Geschäftsführern geführt wird, soll auch als Kompetenzzentrum für die Bereiche audiovisuelle Medien und Telekommunikation fungieren. Die Aufsicht über die Tätigkeit der RTR-GmbH nimmt in Rundfunkangelegenheiten der Bundeskanzler, ansonsten die Infrastrukturministerin wahr, die beiden können auch Weisungen erteilen. Über die Tätigkeit der RTR-GmbH ist dem Nationalrat jährlich ein Bericht zu erstatten.

Kritik von der Berufsgruppe Telekom

Der Vorsitzende der Berufsgruppe Telekommunikation im Fachverband Telekom und Rundfunk, Helmut Schönthaler, hat heute scharf den Initiativantrag zum KommAustria-Gesetz kritisiert.

"Die gestern im Verfassungsausschuss des Nationalrates beschlossene einfachgesetzliche Version des Telekom- und Medienregulators KommAustria wird von der österreichischen Telekommunikationsbranche vehement zurückgewiesen.

Es ist für unseren dynamischen Wirtschaftszweig inakzeptabel, zwar als Melkkuh des

Finanzministers in Sachen UMTS gut genug zu sein, aber im Gegenzug weder die dringend notwendigen Verordnungen noch einen strukturell unabhängigen Regulierungsrahmen zu bekommen."