Provider für Musikpiraterie verantwortlich
AOL hat im Streit um raubkopierte Musiktitel eine juristische Niederlage hinnehmen müssen.
Wie das Münchner Oberlandesgericht heute mitteilte, muss AOL einem Urteil des Gerichts zufolge für den Tausch von Raubkopien über seine Sites haften und Schadenersatz zahlen.
Die Höhe der Zahlung steht aber noch nicht fest. Das Gericht begründete das Urteil der "Financial Times Deutschland" zufolge damit, dass AOL für seine Dienste Werbung bei seinen Kunden gemacht und auf diese Weise Musikpiraten auf seine Seite gelockt habe. AOL könne nun gegen das Urteil in Revision beim Bundesgerichtshof gehen.
Wie die Providerhaftung in der EU geregelt wirdAOL überrascht
"Dieses Urteil widerspricht der bisherigen Rechtsauffassung", sagte AOL-Sprecher Stefan Michalk zur FutureZone und berief sich dabei auf das deutsche Teledienstgesetz.
Der Fall liege knapp vier Jahre zurück, es sei nicht um MP3, sondern um MIDI-Files gegangen. Das betreffende Forum sei jedenfalls seit längerer Zeit vom Netz.
Ob AOL in Berufung gehen werde, sei noch nicht klar, da man das Urteil noch nicht vorliegen habe.
AOL war in der Auseinandersetzung um Raubkopien von Musiktiteln bereits vor einem Jahr vor dem Münchner Landgericht gescheitert. In dem jetzt entschiedenen Berufungsverfahren bestätigte das Oberlandesgericht die Schadenersatzpflicht des Internet-Providers. Es begründete sein Urteil lediglich anders als das Landgericht.
