22.10.1999

VERZERRT

Bildquelle: PhotoDisc

Handelsgericht stoppt Tarifwerbung der Telekom

Die Telekom Austria (TA) darf ab sofort nicht mehr mit "fälschlich als durchschnittliche Minutenpreise bezeichneten Tarifen" werben. Dies geht aus einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wiens hervor, das einer Forderung des alternativen Festnetzbetreibers UTA Recht gegeben hat.

TA-Kunden müssten auf Grund der Impulsabrechnung je nach Gesprächsdauer wesentlich mehr bezahlen als in den Minutentarifen angegeben, stellte die UTA heute in einer Aussendung fest. Die Verfügung sei noch nicht rechtskräftig.

1,11 ATS statt 88 Groschen

Der Unterschied zwischen den von der Telekom beworbenen Tarifen und dem dann tatsächlich verrechneten Telefonentgelt beträgt laut UTA-Berechnungen durchschnittlich 21,5 Prozent. Demnach koste ein einminütiges TA-Gespräch im Minimumtarif nicht wie beworben 88 Groschen [0,064 Euro], sondern 1,11 S.

TA-Kunden müssten wegen der Impulsabrechnung in jedem Fall immer einen vollen Impuls zahlen, auch wenn ein Gespräch nur wenige Sekunden dauere. "Das ist inakzeptabel und wettbewerbsverzerrend, daher sind wir sehr froh, dass die Telekom nun endlich gezwungen wird, den Konsumenten reinen Wein einzuschenken. Die TA-Kunden werden damit endlich in die Lage versetzt, direkt zwischen der Telekom und der UTA vergleichen zu können, und sie werden sehen, dass Telefonieren mit UTA deutlich billiger ist", heißt es in der UTA-Stellungnahme.

"Erhebliche Abweichung"

Das Handelsgericht schließe sich in seiner Entscheidung, auch der Meinung der Telekom Control

Kommission [TCK] an, dass "tatsächlich eine ganz erhebliche Abweichung zwischen dem Preis, den der Kunde effektiv bezahlt und jenem, den die Telekom Austria als rechnerisches Entgelt ausweist, besteht".

Die einstweilige Verfügung ist im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren gegen die Telekom Austria erlassen worden. "Wir sind natürlich zuversichtlich, dass wir auch im parallel laufenden Gerichtsverfahren Recht bekommen werden und die Telekom den österreichischen Konsumenten dann auch rückwirkend reinen Wein einschenken wird müssen", erklärt die UTA.

Stellungnahme der Telekom Austria

"Wir wollten keinesfalls unsere Kunden täuschen." Mit diesen Worten reagierte die Telekom Austria heute auf die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien, das die Tarifwerbung der TA als verzerrend eingestuft hatte. Die Verzerrung betreffe allein einen Folder, der gleich nach der Genehmigung der ab 1. September in Kraft getretenen neuen Tarife Anfang Juli gedruckt wurde - allerdings ohne Verweis auf die Impulsabrechnung, so die TA. Das Klagsbegehren der UTA, nämlich die "Irreführung der Kunden", sei daher überzogen. Das Verfahren werde daher fortgeführt. Die TA gebe in allen Werbeprospekten immer durchschnittliche Minutenpreise, gekoppelt mit dem Verweis auf die Impulsabrechnung, an.