24.10.1999

VERTRÄGE

E-Mails als allgemein rechtsgültige Schriftform

Das deutsche Bundesjustizministerium plant, elektronische Schreiben auch im Schriftverkehr mit Gerichten und für Verträge zuzulassen. Ein Referentenentwurf des Justizministeriums sieht vor, dass an Stelle der eigenhändigen Unterschrift künftig eine digitale Signatur genügen soll.

Der Staatssekretär des Ministeriums wies darauf hin, dass in dem geplanten Gesetz nicht nur die Gültigkeit der Unterschrift geregelt werden soll. Wichtig sei auch die Sicherheit und der Schutz der Verbraucher. Überdies werde das Thema auch auf europäischer Ebene verhandelt.

Bürger und Anwälte sollen bei Gericht per E-Mail Klage einreichen oder Anträge stellen können. Auch Verträge, für die ein gesetzlicher Schriftzwang besteht, sollen sich mit E-Mails schließen lassen.

Bislang urteilen die höchsten Bundesgerichte unterschiedlich über die Zulässigkeit von elektronischen Unterschriften. In Hamburg läuft ein Modellversuch, allerdings nur für Prozesse am Finanzgericht und nur für Anwälte.