28.10.1999

VERABSCHIEDET

Bildquelle: Photodisc

EU-Parlament beschließt Richtlinie zur Digisignatur

Ein Richtlinienentwurf, der gestern, Mittwoch, vom Europaparlament in zweiter und abschließender Lesung gebilligt wurde, sieht vor, dass elektronische Unterschriften in den EU-Staaten künftig grundsätzlich anerkannt und auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können.

Damit kann der Text nun vom EU-Ministerrat formell abgesegnet werden.

Mindestregelungen EU-weit

Es sind einheitliche Mindestregelungen für die Haftung von "Zertifizierungsdienste-Anbietern" - die die Authentizität elektronischer Signaturen gewährleisten - vorgesehen. Die einzelnen Unionsländer können allerdings selbst die Rechtsbereiche bestimmen, in denen elektronische Dokumente und Unterschriften gültig sind.

In Deutschland gibt es mit dem Multimediagesetz bereits seit 1997 eine gesetzliche Regelung elektronischer Unterschriften.

In Österreich wurden Digisignaturen im Juli per Gesetz manuellen Unterschriften weitgehend gleichgestellt.

Digital signierte Dokumente können einwandfrei einem Absender zugeordnet und vor Fälschungen geschützt werden. Die Unterschrift wird mit Hilfe eines einmaligen Zahlen- und Buchstabenschlüssels erzeugt, der je einer bestimmten Person zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt durch ein spezielles Zertifikat, das von behördlich genehmigten Stellen - so genannten Trustcentern - ausgegeben wird.

Was Digisignaturen können

Einsatzgebiete für elektronische Unterschriften sind der Dokumentenversand im elektronischen Behördenverkehr, Steuererklärungen, Online-Banking, Telemedizin und Vertragsübermittlungen. Urheber und Unverfälschtheit eines über das Internet verschickten Dokuments können mit der digitalen Signatur zuverlässig festgestellt werden.