US-Signaturgesetz blockiert
Der Entwurf für ein US-weites Signaturgesetz hat im Repräsentantenhaus nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Der Entwurf scheiterte am Widerstand der Demokraten, die nur für jene Bundesstaaten ein Gesetz erlassen wollen, die noch keine eigene Signaturregelung getroffen haben, und am Widerstand der Konsumentenschützer, die die Verbraucherinteressen zu wenig im Entwurf berücksichtigt sahen.
Der Gesetzesentwurf sah eine bundesweite Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und eine weitgehende Gleichstellung mit eigenhändigen Unterschriften vor. Durch diese Regelung der elektronischen Signaturen sollten sichere Vertragsabschlüsse via Internet ermöglicht und damit der elektronische Geschäftsverkehr beträchtlich gefördert werden.
Digitale Signaturen
Wie handschriftliche Unterschriften werden auch elektronische Signaturen benutzt, um den Autor eines Mails oder den Urheber einer elektronischen Transaktion zu identifizieren. Außerdem können mit elektronischen Unterschriften auch nachträgliche Veränderungen an E-Mails oder anderen Transaktionen festgestellt werden. Jeder Unterzeichner besitzt ein Signier-Schlüsselpaar, das aus privatem und öffentlichem Schlüssel besteht. Diese Schlüssel sind Buchstaben- und Zahlenkombinationen, die von Computerprogrammen unter Verwendung mathematischer Algorithmen erstellt werden. Den privaten Schlüssel verwendet der Signator zur Erzeugung seiner elektronischen Unterschrift. Mit dem öffentlichen Schlüssen können die Nachrichten des Unterzeichners decodiert und verifiziert werden. Dabei wird der öffentliche Schlüssel dem Unterzeichner durch eine Zertifizierungsstelle zugeordnet.
Die Demokraten führten ins Treffen, dass aus dem abgelehnten Gesetzesentwurf wesentliche Konsumentenschutz-Maßnahmen gestrichen worden seien, auf die man sich bereits geeinigt hatte. "Wir hatten gedacht, wir hätten eine Einigung erzielt. Heute haben wir aber herausgefunden, dass wichtige Verbraucherschutzregelungen gestrichen oder reduziert wurden", erklärt der Abgeordnete John Dingell.
Das Thema "elektronische Signatur" wird aber weiterhin diskutiert. Ein anderer Gesetzesentwurf steht noch zur Debatte, bei dem allerdings bestehende einzelstaatliche Regelungen nicht beseitigt werden sollen.