12.11.1999

GRUNDSÄTZE

Bildquelle: doj

Säbelrasseln der Kartell-Behörde

Der Chef der Kartellabteilung des amerikanischen Justizministeriums [DOJ] hat in einem Grundsatzreferat darauf hingewiesen, dass seine Behörde kein Interesses an außergerichtlichen Einigungen oder Vergleichen in Kartell- und Monopolprozessen hat.

Klein begründete das dargelegte Prinzip, mit der Notwendigkeit, das amerikanische Kartellgesetz durch Gerichtsurteile ständig zu aktualisieren. In den USA spielen Urteile eine wesentlich größere Rolle für die aktuelle Rechtsprechung als in Kontinental-Europa.

Klein äußerte sich entäuscht über zwei Fälle, die außergerichtlich beigelegt worden waren. Aber in diesen war seine Behörde auch nicht als Kläger am Verfahren beteiligt, wie im Prozess gegen MS.