Säbelrasseln der Kartell-Behörde
Der Chef der Kartellabteilung des amerikanischen Justizministeriums [DOJ] hat in einem Grundsatzreferat darauf hingewiesen, dass seine Behörde kein Interesses an außergerichtlichen Einigungen oder Vergleichen in Kartell- und Monopolprozessen hat.
Joel Klein erwähnte zwar in seinem Vortrag mit keinem Wort den laufenden Prozes gegen Microsoft, aber nachdem gestern die, mit dem MS-Fall betrauten, Mitarbeiter des DOJ deutlich agressiver als bisher die Prozessziele der Behörde definiert hatten, dürften die Äußerungen sehr wohl ein Hinweis an MS gewesen sein.
Department of JusticeKlein begründete das dargelegte Prinzip, mit der Notwendigkeit, das amerikanische Kartellgesetz durch Gerichtsurteile ständig zu aktualisieren. In den USA spielen Urteile eine wesentlich größere Rolle für die aktuelle Rechtsprechung als in Kontinental-Europa.
Klein äußerte sich entäuscht über zwei Fälle, die außergerichtlich beigelegt worden waren. Aber in diesen war seine Behörde auch nicht als Kläger am Verfahren beteiligt, wie im Prozess gegen MS.