Kein Zoll auf elektronische Güter
Wenn die 135 Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation [WTO] in zwei Wochen in Seattle zusammenkommen, werden die Weichen für den Welthandel im 21. Jahrhundert gestellt.
Bei der Konferenz im Bundesstaat Washington wird auch über eine Ausweitung der Zollbefreiung für elektronische Güter und Dienstleistungen diskutiert werden.
Status quo
Aufgrund eines Abkommens vom Mai 1998 werden derzeit keine Einfuhrabgaben auf elektronische Dienstleistungen und Güter, von digitalen Büchern und Musik bis hin zu Software, eingehoben. Bei diesem Abkommen handelt es sich allerding nur um einen 18-monatigen Aufschub, der demnächst auslaufen wird. Physische Güter, die nur via Internet verkauft werden, unterliegen schon jetzt den Einfuhrabgaben.
US-Wirtschaftsstaatssekretär David Aaron hat anlässlich der bevorstehenden WTO-Konferenz angekündigt, die USA würden einen Vorschlag einbringen, Einfuhrabgaben auf digitale Transaktionen generell und ohne zeitliche Beschränkung auszuschließen.
Außerdem wollen die USA eine Ausweitung der Befreiung auf die physischen Equivalente von digitaler Musik und Software anregen. Aaron: "Wir rechnen nicht damit, dass unsere Vorschläge bei der diesjährigen Konferenz angenommen werden. Bei dem Meeting in drei Jahren ist es aber sehr wahrscheinlich, dass wir uns durchsetzen werden."
Weitere 18 Monate
Als sehr wahrscheinlich gilt allerdings eine Einigung dahingehend, dass der Aufschub von Einfuhrabgaben auf digitale Güter schon jetzt für weitere 18 Monate verlängert wird.
Aaron: "Die Einhebung von Einfuhrabgaben auf digitale Güter wäre nur schwer zu bewerkstelligen, da diese Transaktionen ja kaum zu überwachen sind. Abgesehen davon würden derartige Abgaben und die Kosten, die für ihre Einhebung anfallen würden, den elektronischen Geschäftsverkehr nachhaltig schädigen."