Mautdaten zur Verbrecherjagd
Die an deutschen Lkw-Mautstellen erfassten Daten könnten künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich für die Nutzung von Lkw-Mautdaten und anderer automatisch gespeicherter Verkehrsdaten zur Verbrechensbekämpfung ausgesprochen.
Allerdings dürften diese Aufzeichnungen nur ausnahmsweise zur Verfolgung und Abwehr schwerer Delikte genutzt werden, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Regelung.
Die Verarbeitung der Informationen müsse für die Verkehrsteilnehmer transparent sein. Datenmissbrauch sei unter Strafe zu stellen.
Beim Passieren der Mautstelle werden die Durchfahrts- und Abrechnungsdaten des Sattelzugs erfasst. Bei ausgeschaltetem Maut-Gerät wird zudem eine Videoaufzeichnung gestartet
Neue Dimension des Lauschangriffs
In Deutschland wird die Maut von Lkw auf Autobahnen erhoben. Der Maut-Betreiber Toll Collect gehört DaimlerChrysler und der Deutschen Telekom.
Schon von Beginn an gab es Forderungen das Lkw-Mautsystem um die automatische Erfassung von Autokennzeichen zu erweitern und so auch den Pkw-Verkehr zu überwachen.
Datenschützer kritisierten dies stets und setzten durch, dass das deutsche Autobahnmautgesetz eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Verkehrsdaten für andere Zwecke untersagt.
Mit einer Gesetzesänderung bekäme "der große Lauschangriff auf jede und jeden eine neue Dimension", so etwa die deutsche Linkspartei.
(futurezone | dpa)
