08.05.1999

KRYPTO

Bildquelle: pgp.com

Phil Zimmermann klagt die USA

"Great!" rief Phil Zimmermann, als ihn die Nachricht vom Prozessgewinn seines Kollegen Daniel Bernstein am Freitag Abend in Prag erreichte.

Hocherfreut zeigte sich der Erfinder des Verschlüsselungsprogramms PGP in einem Telefonat mit der FutureZone schon deshalb, weil das Anwaltsbüro Cohn, das den Prozess des Mathematikers und Programmierers Bernstein gegen die USA bereits in mehreren Instanzen erfolgreich durchgefochten hat, auch ihn vertritt. Phil Zimmerman klagt nämlich die USA.

Grund der Freude

Das Urteil des Ninth Circuit Court im Falle Bernstein, das dem Programmierer das Recht zusprach, den Quellcode seines Verschlüsselungsprogramms nach Belieben zu verbreiten, kommt hohe Bedeutung zu, da sichere Kryptographie-Programme in den USA

mit striktem Exportverbot belegt sind.

Die Bedeutung des Bernstein-Urteils in der

Klage auf Akteneinsicht

Die Details und behördlichen Vorgangsweisen während der mittlerweile eingestellten Ermittlungen wurden dem Programmierer trotz mehrerer Anfragen nicht mitgeteilt.

Nun hat er das Anwaltsbüro Cohn beauftragt, Klage auf Akteneinsicht unter dem "Freedom of Information Act" einzubringen.