21.11.2001

RECHTSSTREIT

Bildquelle: FuZo

Bundesheer.at geht an Bundesheer

Einen Schlussstrich unter einen schon länger schwelenden Konflikt um das Recht zur Verwendung des Domain-Namens "www.bundesheer.at" hat nun der Oberste Gerichtshof [OGH] gezogen.

Nach einem kürzlich zugestellten Entscheid darf ab sofort nur noch das Bundesheer diese Adresse als Bezeichnung für seine Homepage führen, teilte das Verteidigungsministerium mit.

Interessen des Namensträgers verletzt

"Dem Namensträger muss ein berechtigtes Interesse daran zuerkannt werden, dass sein Name nicht gebraucht wird, um die Aufmerksamkeit auf Aktivitäten zu lenken, mit denen er nichts zu tun hat", ein derartiger Gebrauch verletzte schutzwürdige Interessen des Namensträgers, heißt es im Gerichtsenscheid.

Wo Bundesheer draufsteht ...

Das Bundesheer wird nach Zuordnung von "bundesheer.at" durch die Registrierungsfirma künftig auch unter dieser Adresse erreichbar sein: "Wo Bundesheer draufsteht, muss auch Bundesheer drin sein", hieß es dazu aus dem Ministerium.