Bundesheer.at geht an Bundesheer
Einen Schlussstrich unter einen schon länger schwelenden Konflikt um das Recht zur Verwendung des Domain-Namens "www.bundesheer.at" hat nun der Oberste Gerichtshof [OGH] gezogen.
Nach einem kürzlich zugestellten Entscheid darf ab sofort nur noch das Bundesheer diese Adresse als Bezeichnung für seine Homepage führen, teilte das Verteidigungsministerium mit.
Heer besitzt ausschließliche Berechtigung
Im Zuge des Verfahrens sei festgestellt worden, dass das Heer
eine ausschließliche Berechtigung zur Verwendung dieser Bezeichnung
besitzt.
bundesheer.atInteressen des Namensträgers verletzt
"Dem Namensträger muss ein berechtigtes Interesse daran zuerkannt werden, dass sein Name nicht gebraucht wird, um die Aufmerksamkeit auf Aktivitäten zu lenken, mit denen er nichts zu tun hat", ein derartiger Gebrauch verletzte schutzwürdige Interessen des Namensträgers, heißt es im Gerichtsenscheid.
Konsequenzen für anhängige Fälle
Aus dem Spruch des OGH dürften sich nun auch weit reichende
Konsequenzen für eine Reihe weiterer anhängiger Fälle ergeben, bei
denen die Namen öffentlicher Einrichtungen von privaten Anbietern
als Domain-Namen gewählt wurden.
Offizielle Bundesheer-SiteWo Bundesheer draufsteht ...
Das Bundesheer wird nach Zuordnung von "bundesheer.at" durch die Registrierungsfirma künftig auch unter dieser Adresse erreichbar sein: "Wo Bundesheer draufsteht, muss auch Bundesheer drin sein", hieß es dazu aus dem Ministerium.
